AGBs für Projektinitiatoren

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Einstellung von Projekten

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Einstellung von Projekten über das Portal www.sponsort.de - im folgenden Portal genannt - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzungshandlung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Projektinitiators werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(2) Der Projektinitiator ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags überwiegend in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Betreiber bietet Projektinitiatoren über das Portal eine Plattform zur Kapitalbeschaffung. Der Betreiber stellt weiterhin Unternehmen Webspeicherplatz zur Schaltung von Anzeigen für Projekte zur Verfügung, um sich potentiellen Crowdfundern vorzustellen. Soweit von den Projektinitiatoren Gegenleistungen versprochen werden, handelt es ausschließlich um symbolische, nicht-monitäre Gegenleistungen. Die Plattform ermöglicht weder Crowdlending noch Crowdinvesting.

(2) Der Zugang für Projektinitiatoren setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Bei erfolgreicher Finanzierung ist der Projektinitiator dem Betreiber gegenüber zu einer Provisionszahlung von 8% der Finanzierungssumme verpflichtet.

§ 3 Einstellen von Projekten

(1) Durch die Einstellung eines Projekts gibt der Projektinitiator einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Einstellungsvertrags ab. Vor Abschicken des Projekts kann der Projektinitiator die Daten jederzeit ändern und einsehen, womit er auch die Möglichkeit hat, etwaige Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Projektinitiator durch Aktivierung einer Checkbox diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Betreiber schickt dem Projektinitiator daraufhin eine Eingabebestätigung per E-Mail zu, in welcher die Angaben des Projektinitiators nochmals aufgeführt werden und die der Projektinitiator ausdrucken kann. Die Eingabebestätigung dokumentiert lediglich, dass der Antrag des Projektinitiators beim Betreiber eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch Annahmeerklärung des Betreibers mit gesonderter E-Mail bzw. durch die Freischaltung des Projekts zustande.

(3) Der Betreiber prüft den Antrag nach allgemein festgelegten formalen Kriterien. Es wird darauf hingewiesen, dass eine wirtschaftliche Prüfung durch den Betreiber nicht stattfindet. Es obliegt ausschließlich dem Projektinitiator, die für potentielle Sponsoren entscheidenden Kriterien zu bedienen bzw. Informationen zu beschaffen. Eine Beratung durch den Betreiber findet ebenfalls nicht statt.

(4) Hat der Betreiber gegen die Einstellung des Projekts berechtigte Einwände, sieht der Betreiber von einer Annahmeerklärung oder Freischaltung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ein Anspruch des Projektinitiators auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Das weitere Verfahren unterliegt der individualvertraglichen Vereinbarung zwischen Projektinitiator und Crowdfunder. Eine nachträgliche Änderung der Projektlaufzeit, des Kapitalbedarfs oder der Gegenleistung ist nicht zulässig.

§ 4 Vertragstextspeicherung

(1) Die Angaben des Projektinitiators werden von dem Betreiber zwar gespeichert, sind jedoch nicht online abrufbar. Die Eingabebestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsdaten.

(2) Der Projektinitiator hat weiterhin die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle eingegebenen Daten während des Einstellungsvorgangs über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken oder über die Speicherfunktion des Browsers abzuspeichern.

§ 5 Provision

Bei erfolgreicher Finanzierung ist der Projektinitiator dem Betreiber gegenüber zur Provisionszahlung in Höhe von 8% der erreichten Auszahlungssumme verpflichtet. Die Provision versteht sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, der Projektinitiator hat seinen Sitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland.

§ 6 Zahlungsmodalitäten, Verzug

(1) Die Provision ist bei Erreichen des Kapitalbedarfs sofort zur Zahlung fällig. Sie wird bei Freigabe des Projekts zur benötigten Finanzierungssumme hinzu gerechnet und wird nach erfolgreichem Abschluss der Kampagne bzw. nach Erreichen des Finanzierungsziels automatisch einbehalten.

(2) Im Verzugsfall hat der Projektinitiator dem Betreiber Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Projektinitiators zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Betreiber nicht aus.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Projektinitiator nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht, Garantie

(1) Soweit das Portal unentgeltlich nutzbar ist und der Betreiber gegenüber dem Projektinitiator keiner vertraglichen Verpflichtung unterliegt, weist der Betreiber darauf hin, dass er keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Nutzbarkeit des Portals übernimmt. Der Server ist über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit oder Nutzbarkeit können insbesondere auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereiches des Betreibers liegen. Darunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Betreibers handeln, von dem Betreiber nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt.

(2) Der Betreiber führt zur Sicherheit des Netzbetriebs regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke wird er das Portal unter Berücksichtigung der Belange des Projektinitiators vorübergehend einstellen oder die Nutzbarkeit beschränken.

§ 9 Haftung des Betreibers gegenüber dem Projektinitiator

(1) Soweit das Portal unentgeltlich nutzbar ist und der Betreiber gegenüber dem Projektinitiator keiner vertraglichen Verpflichtung unterliegt, ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Haftungsbestimmungen (Abs. 2 bis 6).

(2) Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Projektinitiators aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter des Betreibers oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.

(3) Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Projektinitiators aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(6) Im Übrigen schließt der Betreiber seine Haftung aus.

§ 10 Haftung des Betreibers gegenüber Dritten

(1) Für Eingaben der Projektinitiatoren sind ausschließlich die Projektinitiatoren rechtlich verantwortlich. Im Falle von Vertragsschlüssen ist der Betreiber weder Vertragspartei noch Handelsmakler oder -vertreter. Die §§ 92 ff., 84ff. HGB finden keine Anwendung. Die in dem Portal eingestellten Informationen oder Werbeaussagen zu den eingestellten Projekten stellen keine Inhalte des Betreibers dar. Jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit den eingestellten Projekten sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Projektinitiator geltend zu machen.

(2) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der eingestellten Informationen oder Projekte. Hierfür ist der Projektinitiator allein verantwortlich. Der Betreiber behält sich lediglich vor, Eingaben des Projektinitiators zum Zwecke der Optimierung der Darstellung auf der Webseite und/oder mobilen Endgeräten technisch zu bearbeiten.

§ 11 Pflichten des Projektinitiators

(1) Der Projektinitiator versichert bei der Registrierung, dass er volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Die Registrierung von juristischen Personen kann nur von vertretungsberechtigten natürlichen Personen vorgenommen werden, die namentlich benannt werden müssen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre unternehmerische Tätigkeit gegenüber dem Betreiber auf Verlangen durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet.

(2) Der Projektinitiator verpflichtet sich, gegenüber dem Betreiber und in seinen Anzeigen stets wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Es ist dem Projektinitiator ausdrücklich untersagt, seine Anzeigen mit Inhalten zu gestalten, die gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen (z.B. marken-, patent-, urheber-oder persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte, Inhalte pornographischer oder extremistischer Natur).

(3) Der Projektinitiator verpflichtet sich, den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter durch eine von ihm begangene Rechtsverletzung oder sonstiges vertragswidriges Nutzungsverhalten i.S. des Absatz 2 freizustellen und im Streitfalle die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Der Betreiber behält sich vor, Anzeigen, die gegen Absatz 2 verstoßen, umgehend nach Kenntniserlangung zu löschen und das Nutzerkonto ohne Vorankündigung zu sperren.

(4) Der Projektinitiator ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu dem Portal gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren. Der Projektinitiator ist ferner verpflichtet, den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte bekannt sind, dass ein Nutzerkonto von Dritten missbraucht wurde.

(5) Der Projektinitiator verpflichtet sich, den Betreiber über jede Änderung der bei der Registrierung abgefragten Daten unverzüglich anzuzeigen.

(6) Es ist dem Projektinitiator untersagt, eingestellte Projekte auf anderen Crowdfunding-Portalen zu präsentieren. Der Betreiber behält sich vor, Projekte, die gegen diese Regelung verstoßen, umgehend nach Kenntniserlangung zu löschen und das Nutzerkonto ohne Vorankündigung zu sperren.

§ 12 Hinweise zur Datenverarbeitung

Der Betreiber misst dem Schutz der Privatsphäre des Nutzers höchste Bedeutung zu. Die Verarbeitung aller Daten, die dem Betreiber zur Verfügung gestellt werden, geschieht ausschließlich unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) sowie aller sonstigen in den Mitgliedstaaten der EU geltenden Datenschutzgesetze bzw. Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, die unter https://sponsort.de/datenschutz abrufbar ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Betreiber und dem Projektinitiator findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sofern es sich bei dem Projektinitiator um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Projektinitiator und dem Betreiber der Sitz des Betreibers. Das Recht des Betreibers, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Nutzungsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.