AGBs für Unterstützer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Unterstützung von Projekten

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Unterstützung von Projekten über das Portal www.sponsort.de - im folgenden Portal genannt - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzungshandlung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Crowdfunder werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(2) Der Crowdfunder ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Projektinitiator jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags überwiegend in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Betreiber bietet Projektinitiatoren über das Portal eine Plattform zur Kapitalbeschaffung. Der Betreiber stellt weiterhin Unternehmen Webspeicherplatz zur Schaltung von Anzeigen für Projekte zur Verfügung, um sich potentiellen Crowdfundern vorzustellen. Soweit den Crowdfundern Gegenleistungen versprochen werden, handelt es sich ausschließlich um symbolische, nicht-monitäre Gegenleistungen. Die Plattform ermöglicht weder Crowdlending noch Crowdinvesting.

(2) Der Zugang für Crowdfunder ist kostenlos. Die Unterstützung von Projekten setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung ist ebenfalls kostenlos. Der Betreiber finanziert sich über eine Provision, die dem Betreiber im Falle einer erfolgreichen Kapitalbeschaffung zusteht.

§ 3 Unterstützung von Projekten

(1) Durch die Unterstützung eines Projekts verpflichtet sich der Crowdfunder gegenüber dem Projektinitiator zur Zahlung des angegebenen Betrags. Vor Abschicken der Angaben kann der Sponsor die Daten jederzeit ändern und einsehen, womit er auch die Möglichkeit hat, etwaige Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Crowdfunder durch Aktivierung einer Checkbox diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der vom Sponsor angegebene Betrag wird vorschießend von unserem Zahlungsdienstleister SECUPAY abgebucht. Wird der Kapitalbedarf erreicht, wird der Finanzierungsbetrag an den Projektinitiator unter Abzug der Provision von 8% des Betreibers weitergeleitet. Wird der Kapitalbedarf nicht erreicht, wird die Zahlung dennoch an den Projektinitiator unter Abzug der Provision von 8% des Betreibers weitergeleitet. Der Initiator verpflichtet sich, die eingenommenen Gelder ausschließlich für den in der Projektbeschreibung angegebenen Zweck zu verwenden. Bei Projekten, die von als gemeinnützige anerkannten Organisationen eingereicht werden, verzichtet der Betreiber auf die Erhebung der Plattformgebühr. Alle eingenommenen Gelder werden zu 100 % dem Projektinitiator als Spende zugeführt.

3) Der Betreiber weist den Sponsor darauf hin, dass die Projekte lediglich nach allgemein festgelegten formalen Kriterien geprüft werden. Eine wirtschaftliche Prüfung durch den Betreiber findet nicht statt. Der Betreiber weist den Crowdfunder darauf hin, dass für alle zum Projekt zugehörigen Informationen ausschließlich der Projektinitiator verantwortlich ist. Der Betreiber weist ferner darauf hin, dass jede Unterstützung zum Totalverlust der Finanzierungssumme führen kann. Das weitere Verfahren unterliegt der individualvertraglichen Vereinbarung zwischen Projektinitiator und Crowdfunder. Insbesondere ist der Betreiber nicht zur Durchsetzung versprochener Gegenleistungen verpflichtet.

§ 4 Vertragstextspeicherung

(1) Die Angaben des Crowdfunders werden von dem Betreiber zwar gespeichert, sind jedoch nicht online abrufbar. Der Crowdfunder erhält eine Eingabebestätigung, die alle wesentlichen Daten enthält.

(2) Der Crowdfunder hat weiterhin die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle eingegebenen Daten während des Einstellungsvorgangs über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken oder über die Speicherfunktion des Browsers abzuspeichern.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Crowdfunder nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Crowdfunder ist mit seiner Verpflichtung zur Zahlung vorleistungspflichtig.

§ 6 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht, Garantie

(1) Soweit das Portal unentgeltlich nutzbar ist und der Betreiber gegenüber dem Crowdfunder keiner vertraglichen Verpflichtung unterliegt, weist der Betreiber darauf hin, dass er keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Nutzbarkeit des Portals übernimmt. Der Server ist über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit oder Nutzbarkeit können insbesondere auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereiches des Betreibers liegen. Darunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Betreibers handeln, von dem Betreiber nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt.

(2) Der Betreiber führt zur Sicherheit des Netzbetriebs regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke wird er das Portal unter Berücksichtigung der Belange des Crowdfunders vorübergehend einstellen oder die Nutzbarkeit beschränken.

§ 7 Haftung des Betreibers gegenüber dem Crowdfunder

(1) Soweit das Portal unentgeltlich nutzbar ist und der Betreiber gegenüber dem Crowdfunder keiner vertraglichen Verpflichtung unterliegt, ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Haftungsbestimmungen (Abs. 2 bis 6).

(2) Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Crowdfunders aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter des Betreibers oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.

(3) Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Crowdfunders aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(6) Im Übrigen schließt der Betreiber seine Haftung aus.

(7) Für Projektangaben ist ausschließlich der jeweilige Projektinitiator rechtlich verantwortlich. Im Falle von Vertragsschlüssen ist der Betreiber weder Vertragspartei noch Handelsmakler oder -vertreter. Die §§ 92 ff., 84ff. HGB finden keine Anwendung. Die in dem Portal eingestellten Informationen oder Werbeaussagen zu den eingestellten Projekten stellen keine Inhalte des Betreibers dar. Jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit den eingestellten Projekten sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Projektinitiator geltend zu machen.

(8) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der eingestellten Informationen oder Projekte. Hierfür ist der jeweilige Projektinitiator allein verantwortlich. Der Betreiber behält sich lediglich vor, Eingaben des Projektinitiators zum Zwecke der Optimierung der Darstellung auf der Webseite und/oder mobilen Endgeräten technisch zu bearbeiten.

§ 8 Pflichten des Crowdfunders

(1) Der Crowdfunder versichert bei der Registrierung, dass er volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Die Registrierung von juristischen Personen kann nur von vertretungsberechtigten natürlichen Personen vorgenommen werden, die namentlich benannt werden müssen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre unternehmerische Tätigkeit gegenüber dem Betreiber auf Verlangen durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet.

(2) Der Crowdfunder ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu dem Portal gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren. Der Crowdfunder ist ferner verpflichtet, den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte bekannt sind, dass ein Nutzerkonto von Dritten missbraucht wurde.

(3) Der Crowdfunder verpflichtet sich, den Betreiber über jede Änderung der bei der Registrierung abgefragten Daten unverzüglich anzuzeigen.

§ 9 Hinweise zur Datenverarbeitung

Der Betreiber misst dem Schutz der Privatsphäre des Nutzers höchste Bedeutung zu. Die Verarbeitung aller Daten, die dem Betreiber zur Verfügung gestellt werden, geschieht ausschließlich unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) sowie aller sonstigen in den Mitgliedstaaten der EU geltenden Datenschutz gesetze bzw. Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, die unter https://sponsort.de/datenschutz abrufbar ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Betreiber und dem Crowdfunder findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sofern es sich bei dem Crowdfunder um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Crowdfunder und dem Betreiber der Sitz des Betreibers. Das Recht des Betreibers, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Nutzungsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.